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ANTRAG:

Veröffentlicht am 11.06.2016 in Kommunalpolitik

Die Stadt Landshut fordert die Bayerische Staatsregierung in einer

Resolution auf, ein Gesetz zur Wohnungsaufsicht wie es bereits bis 2004

bestanden hat in aktualisierter Form in die Beratungen des Landtages

einzubringen.

Begründung:

Ein Ende der Wohnraumknappheit ist nicht in Sicht. Vor rund zwölf Jahren wurde

das Wohnungsaufsichtsgesetz abgeschafft. Das jüngste Beispiel in der

“Drachenburg” zeigt, dass die bestehenden Instrumentarien nicht ausreichend sind.

Das betroffene Klientel besteht unter einer besonderen Schutzbedürftigkeit, da sich

diese Menschen aufgrund ihrer Notlage nicht selbst vor solchen prekären

Wohnverhältnissen schützen können. Im Artikel 106 steht geschrieben: “Jeder

Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.” Dafür müssen

die Kommunen sorgen, allerdings brauchen wir als Kommune auch die

entsprechenden Instrumentarien. Der Vorstoß der SPD-Landtagsfraktion im

vergangenen Jahr wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ein Gesetz nicht

wegen Einzelfällen in München eingeführt werden kann. Mittlerweile gibt es

Beispiele in allen Ballungsräumen, bekannte und sicher noch mehr unbekannte.

Einem solchen Machtmißbrauch von einigen skrupellosen Hauseigentümern, die

Menschen in akuten Notsituationen in menschenverachtender Weise ausnutzen,

muss Einhalt geboten werden in Form von gesetzlich definierten Mindeststandards.
 

Robert Gewies

Dietmar Franzke

Maria Haucke

Anja König

Gerd Steinberger

 

 

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