Die Stadt Landshut fordert die Bayerische Staatsregierung in einer
Resolution auf, ein Gesetz zur Wohnungsaufsicht wie es bereits bis 2004
bestanden hat in aktualisierter Form in die Beratungen des Landtages
einzubringen.
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Die Stadt Landshut fordert die Bayerische Staatsregierung in einer
Resolution auf, ein Gesetz zur Wohnungsaufsicht wie es bereits bis 2004
bestanden hat in aktualisierter Form in die Beratungen des Landtages
einzubringen.
Begründung:
Ein Ende der Wohnraumknappheit ist nicht in Sicht. Vor rund zwölf Jahren wurde
das Wohnungsaufsichtsgesetz abgeschafft. Das jüngste Beispiel in der
“Drachenburg” zeigt, dass die bestehenden Instrumentarien nicht ausreichend sind.
Das betroffene Klientel besteht unter einer besonderen Schutzbedürftigkeit, da sich
diese Menschen aufgrund ihrer Notlage nicht selbst vor solchen prekären
Wohnverhältnissen schützen können. Im Artikel 106 steht geschrieben: “Jeder
Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.” Dafür müssen
die Kommunen sorgen, allerdings brauchen wir als Kommune auch die
entsprechenden Instrumentarien. Der Vorstoß der SPD-Landtagsfraktion im
vergangenen Jahr wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ein Gesetz nicht
wegen Einzelfällen in München eingeführt werden kann. Mittlerweile gibt es
Beispiele in allen Ballungsräumen, bekannte und sicher noch mehr unbekannte.
Einem solchen Machtmißbrauch von einigen skrupellosen Hauseigentümern, die
Menschen in akuten Notsituationen in menschenverachtender Weise ausnutzen,
muss Einhalt geboten werden in Form von gesetzlich definierten Mindeststandards.
Robert Gewies
Dietmar Franzke
Maria Haucke
Anja König
Gerd Steinberger
Homepage SPD Stadtverband Landshut