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DRINGLICHKEITSANTRAG: Der Antrag Nr. 269 vom 18.12.2015 wird im Stadtrat behandelt.

Veröffentlicht am 22.07.2016 in Kommunalpolitik

Begründung:

Gemäß §23 der Geschäftsordnung des Stadtrates Landshut müssen

rechtzeitig eingegangene Anträge in der nächsten bzw. übernächsten

Sitzung auf die Tagesordnung gesetzt werden. Soweit dies nicht möglich

ist, ist der Antragsteller über die Gründe zu informieren. Der Antrag A 269

wurde weder im Stadtrat behandelt, beraten noch darüber beschlossen.

 

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