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Entwurf einer möglichen Resolution

Veröffentlicht am 10.06.2016 in Kommunalpolitik

Resolution der Stadt Landshut zum Erlass eines Wohnungsaufsichtsgesetzes für den Freistaat Bayern

Die Stadt Landshut fordert die Staatsregierung auf, ein Wohnungsaufsichtsgesetz wie es bis 2004 bestanden hat, in aktualisierter Form in die Beratungen des Landtages einzubringen, um menschenunwürdige Wohnbedingungen zu verhindern und für die Kommunen bessere Eingriffsmöglichkeiten zu schaffen.

In den vergangenen Monaten sind vermehrt Fälle von Wohnungsmissständen, Überbelegungen und Mietwucher aus allen Teilen Bayerns, auch aus Landshut, an die Öffentlichkeit gelangt. Immer wieder werden offensichtlich Menschen in Notsituationen systematisch ausgenutzt, indem ihnen horrende Mieten für eine menschenunwürdige Unterkunft abgenommen werden. In erster Linie handelt es sich bei diesen Menschen um Arbeitsmigranten aus Mittel- und Osteuropa. Die Kommunen haben keinerlei Instrumentarien dem Einhalt zu gebieten, da die Vermieter „nichts Verbotenes“ tun.

Mit der Aufhebung des Bayerischen Wohnungsaufsichtsgesetzes im Jahr 2004 wurde den bayerischen Kommunen ein wirkungsvolles Instrumentarium genommen, um unzureichende Wohnverhältnisse zu beseitigen und Überbelegungen zu unterbinden. Die Möglichkeit zur Gefahrenabwehr, die das Landesstraf- und Verordnungsgesetz eröffnet, sind nicht ausreichend, um solche Missstände zu beheben und die betroffenen Menschen vor Ausbeutung zu schützen. Daher soll wieder eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, welche die Kommunen in die Lage versetzt, gegen Fälle vorzugehen, die (noch) nicht als sicherheitsrechtlicher Gefahrenzustand angesehen werden, in denen aber die Mindestanforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nicht mehr gegeben sind. Unter anderem sollen die Kommunen die Befugnis erhalten, Räumlichkeiten als unbewohnbar zu erklären und Räumungen anzuordnen. Wir erinnern an Artikel 106 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung: „Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung.“

Insbesondere sollten in einem solchen Gesetz geregelt sein:

- Ausreichende Belichtung und Belüftung

- Schutz gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit

- Anschluss von Energie-, Wasserversorgung und Entwässerung

- Feuerstätte oder Heizungsanlage

- Anschluss für eine Kochküche oder Kochnische

- Funktionsfähigkeit von zusätzlicher Ausstattung wie Balkone und Loggien, der Eingangsbereich mit der Haustür- und Türschließanlage, Briefkästen, Klingel- und Aufzugsanlagen sowie der Kellerräume, die Treppen und die Beleuchtung auf dem gesamten Grundstück

- Außenanlagen, insbesondere die Zugänge zu den Wohngebäuden

- Wohnraumgröße je Bewohner

Im Übrigen verweisen wir auf den früheren Präsidenten des Bayerischen Städtetages und Alt-Oberbürgermeister Josef Deimer, der sich in einem Interview mit der Landshuter Zeitung ebenfalls für die Wiedereinführung solcher früheren Instrumentarien aussprach.

 

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