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Begründung:
Gemäß §23 der Geschäftsordnung des Stadtrates Landshut müssen
rechtzeitig eingegangene Anträge in der nächsten bzw. übernächsten
Sitzung auf die Tagesordnung gesetzt werden. Soweit dies nicht möglich
ist, ist der Antragsteller über die Gründe zu informieren. Der Antrag A 269
wurde weder im Stadtrat behandelt, beraten noch darüber beschlossen.
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