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Patricia Steinberger und Anja König zur Kompromisslösung zum §219a

Veröffentlicht am 02.02.2019 in Familie

Die beiden Landshuter SPD-Frauen Patricia Steinberger und Anja König halten die Kompromisslösung für völlig unzureichend. Dieses Gesetz schaffe eine Situation, in der Ärztinnen und Ärzte zwar über die Tatsache informieren dürfen, dass sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, aber wenn sie weitere Informationen zum medizinischen Verfahren geben, machen sie sich womöglich strafbar. „Das ist absolut realitätsfern und erschwert die Arbeit der Ärzte. Der Paragraf 219a muss weg!“, sind sich die beiden Frauen einig. Es könne nicht sein, dass es Frauen in Notsituationen nach wie vor sehr schwer gemacht wird, sich über einen Schwangerschaftsabbruch zu informieren und Frauenärzt*innen bestraft werden, wenn sie dies tun. „In meinen Augen ist es würdelos den Frauen gegenüber, die in dieser Situation stecken. Dieser Paragraf widerspricht ganz klar dem Paragraf 1 unseres Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.“, betont Stadträtin Patricia Steinberger. Als Leiterin einer Betriebskrankenkasse vor Ort weiß Stadträtin Anja König wie wichtig medizinische Beratung und Aufklärung inzwischen geworden ist. „Dies zu unterlassen sollte strafbar sein und nicht anders herum.“ Die Menschen interessieren sich mehr denn je für ihre gesundheitlichen Belange und evtl. Eingriffe. Warum gilt dies nach wir vor nicht für Schwangerschaftsabbrüche? Hier sollten doch nun endlich die Frauen ein Selbstbestimmungsrecht erhalten und sie sich dort informieren dürfen, wo sie auch Vertrauen haben, nämlich bei dem Arzt/der Ärztin ihrer Wahl.

 

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